Lambdasondengeführte Pellettheizung muss nur einmal gekehrt werden

Kanzlei

Lambdasondengeführte Pellettheizung muss nur einmal gekehrt werden

Veröffentlicht: 28. Januar 2015
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit nunmehr rechtkräftigem Urteil, Az. 3 K 7457/11, vom 04.07.2013, eine Diskussion bezüglich der Kehrhäufigkeit von Pellettheizungen beendet.

Das Verfahren betraf einen Heizungskessel der Firma Paradigma Pelletti 3, Baujahr 2010. Bei diesem Kessel ist zur Verbesserung der Verbrennungsgüte eine Lambdasonde im Abgasstrom eingebaut. Die Klägerin wehrte sich erfolgreich gegen die Festsetzung der zweimaligen Kehrung des entsprechenden Rauchzuges im Feuerstättenbescheid.

Das Gericht führte zu der Problematik aus, zur Überzeugung des Gerichtes liegen indes die Voraussetzungen der Nr. 1.8 der Anlage 1 zur KÜO vor. Die Kehr- und Überprüfungsordnung unterscheidet nach ihrem Wortlaut allein zwischen wiederkehrend zu überwachenden Feuerstätten (Nr. 1.5) und wiederkehrend zu überwachenden Feuerstätten mit „Einrichtung zur Sicherstellung der Verbrennungsgüte“. Eine Eigensicherheit der Anlage, wie es der Beklagte vorträgt und von der erkennbar auch der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerk NRW in seinen Stellungnahmen an das Gericht ausgeht, ergibt sich aus dem Wortlaut der Nr. 1.8 nicht.

Link zum Urteil

 
 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen