Sie sind Geschädigte*r eines Verkehrsunfalls? Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich und auch, wenn dies notwendig ist, gerichtlich insbesondere hinsichtlich
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- Geltendmachung von Sachschäden
- Geltendmachung von Personenschäden, insbesondere von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
Wir helfen Ihnen!
Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter viel zu regeln. Wir könne Ihnen hierbei mit unseren langjährigen Erfahrungen und unserer Kompetenz in diesem Bereich helfen und in rechtlichen Fragen und Belangen unterstützen.
Wir können nicht Ihr Fahrzeug reparieren oder Ihre Verletzungen heilen, aber Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte kompetent und professionell unterstützen. Wir helfen auch international.
Was tun wir für Sie?
- Zunächst schildern Sie uns den Unfallhergang. Hierbei sichern wir wichtige Informationen.
- Wir ermitteln die Versicherung des Gegners.
- Wir beraten Sie über Haftungsquoten und weiteres Vorgehen.
- Wir nehmen alle Rechnungen und Gutachten für Sie an, leiten diese mit den Anforderungsschreiben an die gegnerische Versicherung weiter.
- Bei Kürzungen und Problemen mit der gegnerischen Versicherung vertreten wir Ihre Interessen, auch gerichtlich, sofern dieses notwendig ist.
- Sollte Ihnen ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren angedroht werden, vertreten wir Sie und versuchen sowohl hinsichtlich der Regulierung als auch der Verteidigung das bestmögliche für Sie zu erreichen.