Veröffentlicht: 03. Dezember 2013
Das OLG Oldenburg hat am 20.09.2013 Aktenzeichen: 6 O 64/12 entschieden, dass bei einem Verkehrsunfall in einer Autobahnbaustelle, hier zwischen einem LKW mit Anhänger und einem PKW, von einer hälftigen Haftung auszugehen ist. Das OLG führt hierzu aus, dass der konkrete Unfallhergang mangels Zeugen nicht aufgeklärt werden kann. So sei offen geblieben, ob der LKW zu weit links auf die Überholspur gefahren sei oder der Autofahrer nicht aufgepasst hat. Grundsätzlich dürfte ein Autofahrer im Baustellenbereich überholen, soweit dies nicht verboten sei. Ihn treffe hinsichtlich im Verhältnis zum LKW keine gesteigerte Sorgfaltspflicht, da somit die Unfallverursachung nicht geklärt werden könne, sei hier von einer hälftigen verschuldensunabhängigen Haftung auszugehen.
Hälftige Haftung bei Streifunfall in der Autobahnbaustelle
Hälftige Haftung bei Streifunfall in der Autobahnbaustelle