RVG
Rechtsanwälte sind bei der Abrechnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Die Gebühr richtet sich in der Regel nach dem sogenannten Streitwert.
Bei der Erstberatung mit einer Privatperson darf der Rechtsanwalt maximal 190,00 €zzgl. MWSt abrechnen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte zum Besprechungstermin eine Kopie der Versicherungspolice mit. Wir prüfen dann für Sie, ob diese unsere Gebühren tragen muss. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegen haben, so bringen Sie diese bitte mit.
PKH/ VKH/ Beratungshilfe
Je nach Ihrer Einkommenssituation ist es auch möglich, dass Sie Beratungshilfe und / oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten. Sollten Sie auf Grund Ihres Einkommens davon ausgehen, dass dies auf Sie zutreffen dürfte, so sprechen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung darauf an. Wir werden dann das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen mit Ihnen besprechen.