Veröffentlicht: 28. Januar 2015
Das OLG Oldenburg hat unter dem 31.07.2014 einer Radfahrerin die alleinige Haftung an einem Verkehrsunfall zugesprochen. Die Radfahrerin bog links in eine Straße ab, ohne den entgegenkommenden vorfahrtsberechtigten Autoverkehr zu beachten. Es kam zur Kollision beim dem die Radfahrerin auf die Motorhaube und Windschutzscheibe des entgegenkommenden PKW geschleudert wurde. Der Fahrer konnte die Radfahrerin vor dem Unfall nicht sehen. Der Autofahrer erlitt einen Schock und klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das OLG entschied in zweiter Instanz, dass den Autofahrer kein Mitverschulden, ihm wäre sogar keine Betriebsgefahr vorzuwerfen. Die Radfahrerin haftet daher allein für den Schaden.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014 -1 U 19/14