Testamentsanfechtung durch die neue Ehefrau

Testamentsanfechtung durch die neue Ehefrau

Veröffentlicht: 28. Januar 2015
Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 28.10.2014 in einer Nachlasssache entschieden, dass nach einer Scheidung die neue Ehefrau das während der ersten Ehezeit errichtete Testament wirksam wegen Übergehung ihrerseits als Pflichtteilsberechtigte anfechten kann.

Die zweite Ehefrau hatte das erste Testament wirksam innerhalb der mit dem Tode des Erblassers beginnenden Jahresfrist angefochten. Die Anfechtung war wirksam und begründet, weil die zweite Ehefrau im Zeitpunkt des Erbfalls eine Pflichtteilsberechtigte sei, die das Testament aus dem Jahre 2003 nicht berücksichtige. Das berechtige zur Testamentsanfechtung, weil das Gesetz vermute, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten bei Kenntnis der späteren Sachlage nicht übergangen hätte. Eine Anfechtung sei nur dann ausgeschlossen, wenn anzunehmen sei, dass der Erblasser die in Frage stehende letztwillige Verfügung auch bei Kenntnis der späteren Sachlage getroffen haben würde. Hierfür gab es keine Anhaltspunkte.